Interessenverband

Ein Interessenverband oder Interessenverein ist eine auf Dauer angelegte Personenvereinigung, die den politischen Willensbildungsprozess und das staatliche Handeln beeinflussen will.[1] Interessenverbände versuchen auf die Gesetzgebung Einfluss zu nehmen.[2] Ihre Tätigkeit bezeichnet man als Lobbyismus.

Im Unterschied zu Parteien nehmen Interessenverbände nicht an allgemeinen Wahlen teil.[2]

  1. Vgl. Eberhard Schütt-Wetschky: Interessenverbände und Staat. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, 1997, S. 9.
  2. a b Satz nach Eckart Thurich: pocket politik. Demokratie in Deutschland, 2006, Bundeszentrale für politische Bildung, online unter http://www.bpb.de/popup/popup_lemmata.html?guid=3GVBBT

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